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Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag:
8:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 – 14:00 Uhr

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Medienservice Winter & Schlöpp GmbH

 

§ 1. Gültigkeit der Bestimmungen
Die nachstehenden Bedingungen gelten im Geschäftsverkehr zwischen Medienservice Winter & Schlöpp GmbH, – nachstehend MEDIENSERVICE WINTER & SCHLÖPP genannt -und ihren Geschäftspartnern – nachstehend KUNDE genannt -, wenn und soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

§ 2. Vertragsabschluss
Angebote sind stets freibleibend. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung zu den Bedingungen dieser AGBs von Medienservice Winter & Schlöpp angenommen. Mündliche Nebenabreden oder per eMail vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zur Wirksamkeit unbedingt der schriftlichen Bestätigung.

 

§ 3. Terminabsprachen
Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen.

 

§ 4. Verbindlichkeit einer Bestellung
Für vom Auftraggeber erteilten Design- oder Druckauftrag an Medienservice Winter & Schlöpp wird dem Auftraggeber eine Bestätigung zugestellt. Diese Bestätigung hat der Auftraggeber auf den Inhalt und die Richtigkeit zu überprüfen.
Mit Zusendung der schriftlichen (auch per E-Mail) Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber wird die Bestellung für diesen verbindlich, d.h. für die Dienstleistungen ist der vereinbarte Preis nach Abnahme zu entrichten.

 

§ 5. Auftragsablauf und Garantievereinbarung
5.1. Nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung vom Auftraggeber nimmt Medienservice Winter & Schlöpp die Arbeit an dem erteilten Auftrag auf und erstellt innerhalb der vereinbarten Frist (ohne genaue Termin-Vereinbarung: innerhalb von maximal 10 Arbeitstagen) einen entsprechenden Musterentwurf. Jeder Entwurf wird dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme übermittelt. Soweit möglich wird grundsätzlich die Übermittlung per eMail bevorzugt.
5.2. Der Auftraggeber hat das Recht, nach Erhalt des ersten Entwurfs, einmalig Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen des Erstentwurfs) ein kostenloses Zweitmuster fordern. Diese Rechte garantieren wir. Darüber hinausführende Änderungswünsche bewirken eine entsprechende Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Stundensatzbasis.

 

§ 6. Pflichten und Haftung des Auftraggebers
6.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das zur Verfügung gestellte Material für Grafik-Design-Aufträge auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen.
6.2. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber.
6.3. Der Auftraggeber stellt Medienservice Winter & Schlöpp von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen Medienservice Winter & Schlöpp GmbH stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

 

§ 7. Urheberrecht und Nutzungsrechte
7.1. Jeder an Medienservice Winter & Schlöpp erteilte Auftrag stellt einen Urheberwerkvertrag dar, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
7.2. Alle Entwürfe, Reinzeichnungen, Skizzen etc. unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Vertragsparteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen Medienservice Winter & Schlöpp insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97ff. UrhG zu.
7.3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Medienservice Winter & Schlöpp weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt Medienservice Winter & Schlöpp, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelt vereinbarten Vergütung zu verlangen.
7.4. Medienservice Winter & Schlöpp überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Medienservice Winter & Schlöpp.
7.5. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
7.6. Medienservice Winter & Schlöpp hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken oder in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Medienservice Winter & Schlöpp zum Schadenersatz in branchenüblicher Höhe (Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD, neueste Fassung).
7.7. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
7.8. Medienservice Winter & Schlöpp erstellt für jeden Auftrag ein individuelles, neues Design. Typische Gestaltungsstile (z.B. Fonts) oder einzelne grafische Elemente (z.B. bestimmte Fotos oder Cliparts) werden aber zwangsläufig immer wieder für die Auftragsbearbeitung verwendet, so dass der Auftraggeber hieran – auch nach Erwerb eines Nutzungsrechts an einer von Medienservice Winter & Schlöpp erstellten Grafik – ausdrücklich keine Exklusivrechte erwerben kann.
7.9. Die für die Gestaltung eingesetzten Stilelemente und Grafiken wie Fotos, Cliparts etc. werden überwiegend lizenzfrei verwendbaren Grafiksammlungen bekannter Bildagenturen oder Verlage entnommen. Hierdurch bedingt kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne für einen Auftrag seitens Medienservice Winter & Schlöpp eingesetzte Grafiken auch von anderen Nutzern dieser Sammlungen verwendet werden. Hieraus können keinerlei Ansprüche gegenüber Medienservice Winter & Schlöpp erhoben werden. Außerdem behält sich Medienservice Winter & Schlöpp das Recht auf eine mehrfache Verwendung ausdrücklich vor, sofern die Lizenzbestimmungen dies erlauben. Selbstverständlich kann auch „exklusives“ Material verwendet bzw. erworben werden, hier muss dann die notwendige Lizenzgebühr separat vergütet werden. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Punkte ausdrücklich an.
7.10. Die von Medienservice Winter & Schlöpp erstellten Gestaltungsvorschläge dürfen vom Auftraggeber nur für den Zweck der Anschauung und Prüfung verwendet werden. Ausdrücklich untersagt ist der Einsatz auf einer Homepage oder ähnliche Verwendungszwecken, bevor der Auftraggeber nicht den vereinbarten Auftragswert beglichen hat. Werden die Muster dennoch ohne Erwerb eines Nutzungsrechts eingesetzt, steht Medienservice Winter & Schlöpp Schadenersatz in Höhe des doppelten Listenpreises bzw. Angebotpreises zu.

 

§ 8. Vergütung
8.1. Die Vergütung für die erbrachten Leistungen (Entwürfe, Reinzeichnungen etc.) sowie Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage eines schriftlichen Angebots von Medienservice Winter & Schlöpp. Wurden keine Vereinbarungen getroffen und wird die Dienstleistung nicht von der Medienservice Winter & Schlöpp Standard-Preisliste erfasst, erfolgt die Vergütung auf Grundlage des Tarifvertrags.
8.2. Ist die Vergütung von Leistungen von Medienservice Winter & Schlöpp als Ratenzahlung vereinbart, ist die Zahlung der Forderungen vierteljährlich zu begleichen. Kommt der Vertragspartner von Medienservice Winter & Schlöpp den Forderungen nicht nach, ist Medienservice Winter & Schlöpp berechtigt die erbrachte Leistung für die Dauer des Zahlungsrückstandes auszusetzen.

 

§ 9. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme
9.1. Die Vergütung ist nach Abnahme des Entwurfs fällig. Medienservice Winter & Schlöpp stellt nach erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber eine entsprechende Rechnung aus, diese ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
9.2. Die Abnahme hat innerhalb einer normalen Frist (in der Regel 5 Arbeitstage) zu erfolgen und darf nicht aus gestalterischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Sofern eine Abnahme – nach Mahnung durch Medienservice Winter & Schlöpp – auch nach maximal 10 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.
Eine Nichtabnahme des Zweitentwurfs, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung, d.h. Medienservice Winter & Schlöpp behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene/geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.
9.3. Bei Zahlungsverzug kann Medienservice Winter & Schlöpp Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

 

§ 10. Zahlungsbedingungen
Die vereinbarte Vergütung ist entsprechend abgegebener individueller Angebote oder getroffener, schriftlicher Sondervereinbarungen rein netto ohne Abzüge fällig.

 

§ 11. Eigentumsvorbehalt
An Entwürfen und Reinzeichnungen werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

 

§ 12. Gewährleistung, Mängel
12.1. Medienservice Winter & Schlöpp verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.
12.2. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Medienservice Winter & Schlöpp geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

 

§ 13. Haftungsbeschränkungen
Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

§ 14. Digitale Daten
14.1. Medienservice Winter & Schlöpp ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten (z.B. Originaldateien), ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Autraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt eine Kopie anzufertigen.
14.2. Hat Medienservice Winter & Schlöpp dem Auftraggeber Original-Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung durch Medienservice Winter & Schlöpp geändert werden.
14.3. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die für ihn erstellten Grafiken, Produkte bei Bedarf als „Referenz“ in der öffentlichen Galerie auf der Homepage bzw. in gedruckten Werbemitteln von Medienservice Winter & Schlöpp als Nachweis von Arbeiten veröffentlicht werden. Ausgeschlossen von dieser Regelung bleiben Projekte, die im Rahmen für Agenturen ausgeführt wurden, die wiederum als Wiederverkäufer auftreten und Medienservice Winter & Schlöpp um Anonymität bzw. Kundenschutz bitten.
14.4. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten in unserer EDV-Anlage gespeichert, automatisch verarbeitet und ausgewertet werden. Die Daten werden nur für interne Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

 

§ 15. Preise
15.1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Monate nach Eingang des Angebots beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
15.2. Nachträglich Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstands werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
15.3. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter/übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet. Gleiches gilt für die Datenübertragungen.

 

§ 16. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
16.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz von Medienservice Winter & Schlöpp GmbH.
16.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16.3. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Fürth, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. In diesem Fall ist Medienservice Winter & Schlöpp jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen.

 

§ 17. Schlussbestimmungen
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

Stand 1.10. 2012
Medienservice Winter & Schlöpp GmbH